Holzschutzgutachten und Holzartenbestimmung |
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Entsprechen Holzlieferungen nicht den bestellten oder ausgeschriebenen Qualitäten oder bestehen Zweifel an einzubauenden Holzarten, ist deren Bestimmung erforderlich, um im Planungskonzept festgelegte natürliche Dauerhaftigkeiten sicher zu stellen. Im Denkmalbereich müssen Holzboden-, Treppen-, Vertäfelungs- oder Intar- sienergänzungen an die vorhandenen Holzarten angepasst werden. Auf Grund- lage mikroskopischer Untersuchungen werden Holzartenbestimmungen im Labor durchgeführt und die Holzart bestimmt.
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